Natur und Technik haben Bedingungen.

Wir machen daraus für Sie das Beste!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

1.1. Für alle unsere Angebote und Leistungen sowie für Montage, Reparaturen, Wartungen und Beratungsleistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen

1.2. Einkaufsbedingungen des Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.

1.3. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werde.

§2 Angebote und Leistungsumfang

2.1. Unsere Angebote sind freibleiben und unverbindlich. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung.

2.2. Bei den zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben und Gewichtsangaben kann es unter Umständen zu Abweichungen kommen, für die unser Haus nicht haftet.

§3 Urheberrecht

An Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn uns ein Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

§4 Lieferzeiten

4.1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Frist entsprechend. Das gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.

4.2. Engpässe und Verzögerungen, welche auf den Hersteller zurückgehen, sind von uns nicht zu vertreten. Der Kunde wird, über die nicht Verfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.

4.3. Ist die Nichteinhaltung von Terminen oder Fristen nachweislich auf Umstände zurückzuführen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, wie nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen bei uns oder einem Zulieferer, Streik, Mangel an Transportmittel, behördliche Anordnungen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

4.4. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzögerung unserer Leistungen, als auch sonstige Schadensersatzansprüche sind, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist, ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit eine gesetzliche Haftung gilt.

4.5. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§5 Mitwirkungspflicht des Kunden

5.1. Der Kunde hat alles Erforderliche zu tun, damit unsere Arbeiten rechtzeitig begonnen und ohne Störungen durchgeführt werden können.

5.2. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die unmittelbare Baustellenzufahrt sicher begeh- und befahrbar ist. Dies umfasst die Pflicht sicherzustellen, dass die baulichen Voraussetzungen für die Montage der Anlage vor Beginn der Arbeiten vorliegen.

5.3. Der Kunde gewährleistet uns und den von uns beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zu dem Gebäude, soweit dies zur Erbringung der jeweils vereinbarten Leistung erforderlich ist.

§6 Gewährleistung

6.1.Der Kunde hat die Sache bei Übergabe bzw. Abnahme ordnungsgemäß zu prüfen und etwaige Sachmängel unverzüglich schriftlich zu rügen.

6.2. Im Falle eines von uns zu vertretenden Mangels sind wir nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt.

6.3. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, unerhebliche Beeinträchtigung der Braubarkeit, natürliche Abnutzung oder bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen oder nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, bestehen für diese und die daraus resultierenden Schäden ebenfalls keine Mängelansprüche.

§7 Eigentumsvorbehalt

7.1.Die von uns gelieferten und eingebauten Gegenstände bleiben bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

7.2. Wird von uns gelieferte Ware mit in fremden Eigentum stehender Ware verarbeitet oder verbunden, steht uns das Eigentum an der neuen Sache in dem Anteil zu, der unserem Rechnungswert unserer Ware in Verhältnis zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung entspricht.

7.3. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Vorbehaltsware ist dem Käufer nicht gestattet. Er ist verpflichtet, uns Zugriff für Dritte auf die Vorbehaltsware sofort anzuzeigen. Die Vereinbarung von Abtretungsverboten ist dem Käufer untersagt.

§8 Preise

8.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen, soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, sofort bei Fertigstellung, das heißt bei Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den Kunden und Rechnungsstellung fällig. Bei Verbrauchern ist die Fälligkeit 30 Tage nach Rechnungsstellung gegeben.

8.2. Zahlungen sind frei Zahlstelle unseres Hauses zu leisten.

§9 Erfüllungsort, Gerichtsstand

9.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unseres Hauses.

9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Kaufmann ist, bei alles aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Hauses. Wir sind jedoch berechtigt am Sitz des Käufers zu klagen.

9.3. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches materielles Recht.

9.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eines anderen Vertragsbestandteils unwirksam sein oder seine Wirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die den wirtschaftlichen Sinn und Zweck der mangelhaften Regelungen am nächsten kommt und einer rechtlichen Überprüfung standhält.

9.5. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

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